Schwyz - Passhöhe: Für Gesellschaftswagen bis maximal 9 m Länge und 2.50 m Breite frei. Mit Sonderbewilligung (Verkehrsamt Schwyz 041/ 819 21 31) nur für Zubringer von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, möglich für Gesellschaftswagen bis maximal 18 t, 2.50m Breite und mehr als 9 m Länge.
Oberiberg - Passhöhe: Höchstgewicht 26 t, Höchstbreite 2.50 m.
Achtung: Ab Einsiedeln ist die Zufahrt für Cars über 15 t nur über die Staumauer des Sihlsees möglich.
Julierpass 2284 m.ü.M.
Tiefencastel - Silvaplana Anhänger an schweren Motorwagen vom 15.4. - 15.11. gestatet.
Unterschächen - Linthal: Verkehrsregime
Für Fahrzeuge von max. 2.55m:
a) schriftliche Einzelbewilligung für jede Passfahrt
b) ab 1. Juli bis zur Passschliessung nur Montag - Freitag
c) jeweils Montag, Mittwoch und Freitag nur Fahrtrichtung Unter schächen - Linthal (Bewilligung: 041/ 875 28 02);
jeweils Dienstag und Donnerstag nur Fahrtrichtung Linthal -
Unterschächen (Bewilligung: 055/ 647 36 12)
d) zeitliche Abstimmung auf Postautokurse (auf den gefährdeten Streckenabschnitten ist das Kreuzen mit den Postkursen verboten
e) Höchstgewicht 18 Tonnen; keine doppelstöckigen Cars; Anhängerverbot
f) Chauffeur mit ausgewiesener Fahrpraxis auf Alpenpässen.
Für Fahrzeuge bis 2.30m:
Höchstgewicht 18 Tonnen; Anhängerverbot ausgenommen max. 1.90m breit und max. 4.50m lang.
Lukmanierpass 1914 m.ü.M.
Disentis - Olivone: Höchstgewicht 28 t. Bei schneebedeckter Fahrbahn Anhängerverbot für schwere Motorwagen (4x4 Fahrzeuge ausgenommen).
Malojapass 1815 m.ü.M.
Maloja - Casaccia Anhänger an schweren Motorwagen vom 15.4. - 15.11. gestattet.
Nufenenpass 2473 m.ü.M.
Airolo - All'Acqua: 34 Tonnen; All'Acqua - Passhöhe 28 Tonnen.
Durchfahrt Dorf Bedretto: max. Fahrzeuglänge 10 m.
Oberalppass 2044 m.ü.M.
Zulässiges Höchstgewicht Passhöhe - Tschamut 18 t. Anhänger an schweren Motorwagen verboten. Schwere Sattelmotorfahrzeuge bis 18 t gestattet. Höchsthöhe 3.90m zwischen Passhöhe und Tschamut.
Ofenpass 2149 m.ü.M.
Zwischen Zernez und Müstair: Anhänger an schweren Motorwagen nur bei schneefreier Fahrbahn gestattet.
Passo del S. Gottardo/Gotthardpass 2108 m.ü.M.
Sattelschlepper- und Lastenzügeverbot (gilt ab Göschenen bzw. Airolo)
Ausgenommen sind Militärfahrzeuge.
Tremola (Strada turistica) Passhöhe - Airolo: 3.5 Tonnen
San Bernardino (Italienische Strasse) 2065 m.ü.M.
Hinterrhein - San Bernardino bestehende Beschränkung unter 28t. Höchstbreite 2.30 m.
San Bernardino-Mesocco Anhänger an schweren Motorwagen vom 15.4.-15.11. gestattet.
Bahnüberführung Soazza Richtung Soazza Höchsthöhe 3.80m, Richtung Anschluss Höchsthöhe 3.60m.
Splügenpass 2113 m.ü.M.
Ab Splügen bis Schweizergrenze: Anhängerverbot an schweren Motorwagen. Zulässiges Höchstgewicht 18 t. Höchstbreite 2.30 m. 2.55 m Höchstbreite, 10 m Höchstlänge mit Bewilligung gestattet. Grenzübertritt mit gültigen Reisedokumenten und mit Waren im Rahmen der Toleranzgrenzen.
Sustenpass 2224 m.ü.M.
Zwischen Wassen und Innertkirchen 32 t zulässiges Höchstgewicht.
Innertkirchen - Meiringen: zulässiges Höchstgewicht 34 t.
Umbrailpass 2501 m.ü.M.
Ab S. Maria i.M. bis Schweizergrenze: Anhängerverbot an schweren Motorwagen. Zulässiges Höchstgewicht 18t; bis Schais-Brücke 28 t gestattet. Maximallänge für Gesellschaftswagen 10m. Grenzübertritt mit gültigen Reisedokumenten und mit Waren im Rahmen der Toleranzgrenzen.